Niedersächsisches Internatsgymnasium
Bad Harzburg

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Beratung am NIG

Ansprechpartnerinnen für eine Beratung sind Frau Kuhl und Frau Langemann Wir bieten persönliche Gespräche für SuS, Lehrkräfte und Eltern an. Bei Problemen zu Hause, in der Klasse, mit Freund*innen, mit Lehrer*innen, wegen schulischer Leistungen, Schwierigkeiten mit Ordnung oder beim Lernen. Alle Gespräche sind vertraulich.

Ort der Beratung/Terminvereinbarung Das Beratungsgespräch findet im Schulgebäude im obersten Stockwerk zu den Sprechzeiten oder nach persönlicher Absprache mit Frau Kuhl oder Frau Langemann statt. Man kann sich persönlich an uns wenden, zur Sprechstunde kommen (in diesem Schuljahr dienstags in der 5. Stunde bei Frau Langemann) oder eine Email schreiben.

Freistellung vom Unterricht Wenn du als SchülerIn einen Beratungstermin wahrnehmen willst, meldest du dich am besten selbst bei der Lehrkraft ab, die du zu diesem Zeitpunkt im Unterricht hättest. Die Lehrkraft wird dich dann in der Regel vom Unterricht befreien, außer zu diesem Zeitpunkt findet eine Leistungsbewertung statt. Falls ihr das Gespräch mit eurer Lehrkraft nicht führen wollt, könnt ihr uns auch gern vorher darauf hinweisen und wir sprechen mit euren Lehrkräften.

Häufigkeit der Beratung Die Beratung ist freiwillig, sodass sie jederzeit beendet werden kann. Jeder Fall ist anders, sodass sich die Häufigkeit der Beratung unterscheiden kann. Häufig reicht schon ein Gespräch, bei komplexeren Themen können mehrere und regelmäßige Gespräche sinnvoll sein.

Leitlinien der Beratung
Freiwilligkeit: Bietet die Grundlage für das Gespräch und gilt für beide Seiten. Die Beratung darf nicht verpflichtend sein und kann jederzeit beendet werden.

Unabhängigkeit: Die Beratung findet nicht auf Wunsch oder Weisung einer dritten Person statt. Die Beratungspersonen gestalten den Prozess lösungsoffen.

Vertraulichkeit: Für die Beratungsgespräche gilt die Schweigepflicht. Ein Einbeziehen anderer Personen ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Ratsuchenden möglich. Ausnahmen bestehen bei Selbst- und Fremdgefährdung.

Verantwortungsstruktur: Falls die Anliegen der Ratsuchenden bereits festgelegte Zuständigkeiten gibt (z.B. Klassenlehrkräfte/ Schulleitung), wird darauf hingewiesen. Falls die Ratsuchenden zustimmen, werden die zuständigen Personen in den Prozess einbezogen.

Zielsetzung Die Beratung findet unter dem Ziel der "Hilfe zur Selbsthilfe" statt. In dem Gespräch wird die/der Ratsuchende unter Anleitung der Beratungslehrkraft zur Lösungsfindung angeregt. Sie werden daher zu "aktiven Partnern", die zur Lösung ihres Problems beitragen. Bei Problemen, die wir in dem Gespräch nicht lösen können, helfen wir bei der Suche nach einer Beratungsstelle, dem Kontakt zum Jugendamt,....


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